Javascript DHTML Drop Down Menu Powered by dhtml-menu-builder.com
|
TV Hasperbach e.V. - Beiträge |
Auf den nachfolgenden Seiten könnt ihr unsere Beitragsordnung nachlesen
Mit Inkrafttreten dieser Beitragsordnung verlieren alle bisherigen
Beitragsordnungen ihre Gültigkeit.
Eine
PDF-Version steht Euch hier
zur Verfügung

Beitragsordnung des TV Hasperbach 1898 e.V.
gültig ab 1. Januar 2008
§ 1 Geltungsbereich
1.Festlegung dieser Beitragsordnung erfolgte gemäß § 5 der
Satzung des TV Hasperbach 1898 e.V. am 22. April 2007 durch die
Jahreshauptversammlung. Sie ist nicht Bestandteil der Satzung.
2.Die Beitragsordnung gilt für die Mitglieder des TV Hasperbach
1898 e.V.
3.Sonderbeiträge sind von dieser Beitragsordnung nicht berührt.
§ 2 Beiträge
Durch die Jahreshauptversammlung wurde die Höhe der Beiträge wie
folgt festgelegt:
1.Einzelmitgliedschaft
|
|
|
Erwachsene bis 65 Jahre |
75,00 EURO |
|
Erwachsene, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet
haben und Nachweisen können, dass sie Schüler,
Studenten, Wehr- und Zivildienstleistende oder
Auszubildende sind |
60,00 EURO
( gegen Vorlage einer gültigen Bescheinigung bis zum
5.01. des Beitragsjahres ) |
|
Arbeitslose |
60,00 EURO
( gegen Vorlage einer gültigen Bescheinigung bis zum
5.01. des Beitragsjahres ) |
|
Kinder bis 5 Jahre |
1. Kind 20,00 EURO
2. Kind 15,00 EURO
ab 3. Kind frei |
|
Kinder ab 6 – 14 Jahre |
1. Kind 40,00 EURO
2. Kind 35,00 EURO
ab 3. Kind frei |
|
Kinder ab 15 – 17 Jahre |
50,00 EURO |
|
Senioren über 65 Jahre |
70,00 EURO |
|
passive Mitglieder |
wahlweise 28 EURO oder
35 EURO |
|
Lauftreff |
35,00 EURO |
2.Familienmitgliedschaft
2 Erwachsene und mindestens 1 Kind ( Kind bis 18 Jahre
max. ) |
150,00 EURO |
3.Abteilungsbeiträge
Jede Abteilung kann Abteilungsbeiträge erheben. Über die
Abteilungsbeiträge sind Bücher zu führen. Alle Abteilungskassen
sind Unterkassen der Hauptkasse und müssen jährlich durch den
Finanzwart bzw. den Kassenprüfern geprüft werden.
§ 3 Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr in den TV Hasperbach 1898 e.V. beträgt 5,00
EURO.
§ 4 Kostenbeteiligung
Das Mitglied wird an den Kosten beteiligt die entstehen wenn
die im Lastschriftverfahren angegebene Bankverbindung nicht mehr
besteht oder nicht über die notwendige Deckung verfügt und
dieses nicht dem Finanzwart bis zum 31. März eines Jahres
mitgeteilt wurde oder vom Mitglied glaubhaft entschuldigt werden
kann.
die Zahlung nicht zu den unter § 5 genannten Terminen
eingegangen ist.
In diesen Fällen wird eine Kostenpauschale von 10,00 EURO dem
fälligen Mitgliedsbeitrag zugerechnet.
§ 5 Zahlungstermine
Die Zahlungstermine für die Beiträge wurden wie folgt
festgelegt:
für Selbstzahler der 31. Januar des Jahres in Höhe des gesamten
Mitgliedbeitrages ohne Abzug,
bei Lastschrifteinzug der 31. März des Jahres.
§ 6 Abweichen von der Beitragsordnung
Der geschäftsführende Vorstand behält sich vor, in besonderen,
einzelnen und begründeten Fällen von der Beitragsfestsetzung
abzuweichen.
§ 7 Gültigkeit
Diese Beitragsordnung tritt am 1. Januar des Jahres nach
Beschlussfassung in der Jahreshauptversammlung in Kraft. Alle
bisherigen Beitragsordnungen verlieren mit diesem Tag Ihre
Gültigkeit.
Hagen, 22. April 2007
1.Vorsitzender

|
|
|
 |