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TV Hasperbach e.V. - Beiträge
Auf den nachfolgenden Seiten könnt ihr unsere Beitragsordnung nachlesen
Mit Inkrafttreten dieser Beitragsordnung verlieren alle bisherigen Beitragsordnungen ihre Gültigkeit.


Eine PDF-Version steht Euch hier zur Verfügung


Beitragsordnung des TV Hasperbach 1898 e.V.
gültig ab 1. Januar 2008

§ 1 Geltungsbereich
1.Festlegung dieser Beitragsordnung erfolgte gemäß § 5 der Satzung des TV Hasperbach 1898 e.V. am 22. April 2007 durch die Jahreshauptversammlung. Sie ist nicht Bestandteil der Satzung.
2.Die Beitragsordnung gilt für die Mitglieder des TV Hasperbach 1898 e.V.
3.Sonderbeiträge sind von dieser Beitragsordnung nicht berührt.

§ 2 Beiträge
Durch die Jahreshauptversammlung wurde die Höhe der Beiträge wie folgt festgelegt:
1.Einzelmitgliedschaft
 
Erwachsene bis 65 Jahre 75,00 EURO
Erwachsene, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Nachweisen können, dass sie Schüler, Studenten, Wehr- und Zivildienstleistende oder Auszubildende sind 60,00 EURO
( gegen Vorlage einer gültigen Bescheinigung bis zum 5.01. des Beitragsjahres )
Arbeitslose 60,00 EURO
( gegen Vorlage einer gültigen Bescheinigung bis zum 5.01. des Beitragsjahres )
Kinder bis 5 Jahre 1. Kind 20,00 EURO
2. Kind 15,00 EURO
ab 3. Kind frei
Kinder ab 6 – 14 Jahre 1. Kind 40,00 EURO
2. Kind 35,00 EURO
ab 3. Kind frei
Kinder ab 15 – 17 Jahre 50,00 EURO
Senioren über 65 Jahre 70,00 EURO
passive Mitglieder wahlweise 28 EURO oder 35 EURO
Lauftreff 35,00 EURO
2.Familienmitgliedschaft
2 Erwachsene und mindestens 1 Kind ( Kind bis 18 Jahre max. )
150,00 EURO

3.Abteilungsbeiträge
Jede Abteilung kann Abteilungsbeiträge erheben. Über die Abteilungsbeiträge sind Bücher zu führen. Alle Abteilungskassen sind Unterkassen der Hauptkasse und müssen jährlich durch den Finanzwart bzw. den Kassenprüfern geprüft werden.

§ 3 Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr in den TV Hasperbach 1898 e.V. beträgt 5,00 EURO.

§ 4 Kostenbeteiligung
Das Mitglied wird an den Kosten beteiligt die entstehen wenn
die im Lastschriftverfahren angegebene Bankverbindung nicht mehr besteht oder nicht über die notwendige Deckung verfügt und dieses nicht dem Finanzwart bis zum 31. März eines Jahres mitgeteilt wurde oder vom Mitglied glaubhaft entschuldigt werden kann.
die Zahlung nicht zu den unter § 5 genannten Terminen eingegangen ist.
In diesen Fällen wird eine Kostenpauschale von 10,00 EURO dem fälligen Mitgliedsbeitrag zugerechnet.

§ 5 Zahlungstermine
Die Zahlungstermine für die Beiträge wurden wie folgt festgelegt:
für Selbstzahler der 31. Januar des Jahres in Höhe des gesamten Mitgliedbeitrages ohne Abzug,
bei Lastschrifteinzug der 31. März des Jahres.

§ 6 Abweichen von der Beitragsordnung
Der geschäftsführende Vorstand behält sich vor, in besonderen, einzelnen und begründeten Fällen von der Beitragsfestsetzung abzuweichen.

§ 7 Gültigkeit
Diese Beitragsordnung tritt am 1. Januar des Jahres nach Beschlussfassung in der Jahreshauptversammlung in Kraft. Alle bisherigen Beitragsordnungen verlieren mit diesem Tag Ihre Gültigkeit.


Hagen, 22. April 2007


1.Vorsitzender

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Sprechstunden des Kassenwarts auf Anfrage. Kontakt:
info@tv-hasperbach.de
Tel. 02334 920150
 
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